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AEVO-Prüfung

Stand: KW 26 2022

Damit eine Person Azubis ausbilden darf, muss sie fachlich und persönlich geeignet sein. Ein bloses Ablegen der AEVO-Prüfung reicht dabei nicht aus.

 

Fachliche Eignung

Die fachliche Eignung gesteht aus zwei Teilen.

  • Die berufliche Eignung. Geeignet sind Personen, die ausreichend Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse besitzen, um die Ausbildunginhalte Azubis zu vermitteln.
  • Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung: Das ist quasi der Ausbilderschein, der bei der IHK gemacht wird und mit der Prüfung nachgewiesen ist.

 

Persönlich Eignung

Man geht immer von einer persönlichen Eignung aus. Das Berufsbildungsgesetz definiert allerdings Ausschlussmerkmale mit denen die persönliche Eignung aberkannt ist. Das trifft immer bei Straftaten zu oder, wenn ein Ausbilder rechtsradikales Gedankengut vermittelt.

 

Auf den folgenden Seiten sind einige Informationen und Tips hinterlegt, die dir helfen sollen die AEVO-Prüfung zu bestehen. Denke daran, dass meine Artikel/Beiträge veralten.

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